AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. In unseren Online-Shops kommt der Vertragsabschluss wie folgt zustande: Der Käufer kann Artikel aus dem Angebot des Online-Shops aussuchen und diese seinem Warenkorb hinzufügen. Der Inhalt des Warenkorbs kann geändert und ganz oder teilweise gelöscht werden. Bei der Fortsetzung der Bestellung erhält der Käufer Einsicht in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Eine Bestellung ist nur möglich wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgerufen werden. Mit der Bestellung gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§3 Preisvorbehalt
1. Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Preise verstehen sich ohne Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.
2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung
3. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Firmensitz. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
5. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfährt der Käufer jeweils dort, wo sie dargestellt werden, z. B. Online Shop, Homepage oder Werbeprospekte.

§4 Lieferzeiten
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Käufer berechtigt uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, stehen dem Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche zu. Auf die genannten Umstände können wir uns jedoch nur berufen, wenn wir dem Käufer unverzüglich benachrichtigen.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 2,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer zumindest grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Rücksendung von Ware ist nur mit unserer ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

§5 Dienstleistungen und Schulungen
1. Dienstleistungen und Schulungen werden nach den für die entsprechenden Leistungsbereiche geltenden Sätze berechnet. Diese Sätze in ihrer jeweils gültigen Form können angefordert werden.
2. Reparaturen- und Konfigurationsarbeiten werden gewissenhaft und nach dem Stand der Technik ausgeführt. Alle Arbeiten, die dem Auftrag dienlich sind (z.B. Datensicherung o.ä.), gehen zu Lasten des Kunden und werden nach unseren üblichen Stundensätzen durchgeführt.
3. Beratungen, die über eine reine Kaufberatung hinausgehen, werden in Rechnung gestellt.
4. Dienstleistungen und Schulungen, die nach Meinung des Kunden, erfolglos verlaufen sind, berechtigen nicht zur Minderung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§6 Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben oder holt der Käufer selbst ab, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit Absonderung und Einlagerung, letztere geht zu Kosten des Käufers, ist unsere Lieferpflicht erfüllt.

§7 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. Im Verkehr mit Unternehmern hat der Käufer bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem Jahr.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
4. Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3. nicht berührt.
5. Sollte es sich um Datenverarbeitungsprogramme handeln, besteht Einigkeit, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. In einem Gewährleistungsfall gelten grundsätzlich die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Nachbesserung erfolgt in der Regel in der Form, dass der Hersteller eine Programmversion liefert, in der die Nachbesserung bereits vorgenommen ist, oder Hinweise zur Berichtigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers gibt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§8 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag wird vorbehalten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
4. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. Im übrigen verwahrt der Käufer das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

§09 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort, ohne Skonto und sonstige Abzüge fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
3. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken errechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzten, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Mit dem Verzug wird der Gesamtbetrag aus dem Kaufvertrag auch dann sofort fällig, wenn Ratenzahlung vereinbart ist. Wir sind nach Inverzugsetzung berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt sind.

§10 Software
1. Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette etc.) oder eine Datei, die zugehörige Dokumentation - sofern vorhanden - und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
2. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle in den jeweiligen Online-Shops oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen der angebotenen Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.
3. Bei Fremdprodukten gelten ergänzend die Bestimmungen über Gewährleistung des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Gewährleistung des Softwareherstellers zu erreichen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, das Aufspielen eines Updates, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation, Aufspielen eines Updates oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§11 Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. unseren Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Die Haftung für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt.
3. Die Höhe des zu erstattenden Schadensbetrages ist in jedem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Für Drittlieferungen erfüllen wir unsere Gewährleistungsverplichtungen dadurch, dass wir unsere Ansprüche an den Vorlieferanten an den Käufer abtreten.

§12 Export- und Reexportbeschränkungen
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen bei Lieferung an Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde und sind ausschließlich zur Benutzung und dem Verbleib in dem Land des Käufers bestimmt. Über das Nichtübertragungsrecht hinaus verpflichtet sich der Käufer, unsere Lieferungen und Leistungen nicht auszuführen oder sonst in irgendeiner Weise zu übertragen. Diese Beschränkung gilt auch gegenüber unseren Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstigen Repräsentanten, sofern diese ihren Sitz außerhalb des Bezugslandes haben.
2. Die unter Ziff. 1 genannten Beschränkungen gelten auch für Käufer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

§13 Angebotsunterlagen
Wir sind Inhaber aller Rechte an den einem Angebot beigefügten Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen. Sie sind, sollte ein Vertrag nicht zustandekommen, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§14 Außergerichtliche Streitschlichtung
1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

§15 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen der Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht weitgehend nahe kommen.

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